“Selbst junge Unternehmen mit ehrgeizigen Zielen benötigen erstklassige Beratung. Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisiert haben, sind daher unentbehrliche Begleiter. Doch führen die hohen Stundensätze, die diese Kanzleien in Rechnung stellen (müssen), dazu, dass junge Unternehmen genau diese Hilfe, die sie für einen erfolgreichen Start, der das Potenzial ihrer Geschäftsidee in vollem Umfang nutzt, nicht in Anspruch nehmen. Oft behelfen sie sich selbst oder setzen auf die Hilfe von kostengünstigen, aber nicht spezialisierten Anwälten und Steuerberatern.
Als der Verband NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.V. 1997 ins Leben gerufen wurde, war er bei Gründern höchst willkommen, denn nunmehr erhielten sie kostenlosen Zugang zu erstklassigen Beratern. Die heute bei Osborne Clarke tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater haben sich bereits frühzeitig der Betreuung und Förderung junger Unternehmer verschrieben und stehen seit der ersten Stunde als Coaches, Gutachter und Referenten – und seit 2001 auch als Sponsor – dem Netzwerk von NUK zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit den jungen Unternehmen ist für uns ein Joint Venture. Wir bieten jungen wie etablierten Unternehmen kompetenten Rechts- und Steuerrat an. Unser Honorar (Stundensatz oder monatliche Pauschale) orientiert sich am Entwicklungsstand des betreuten Unternehmens. Und nichts ist befriedigender, als gemeinsam ein Unternehmen erfolgreich fortzuentwickeln. Deshalb war es für Osborne Clarke selbstverständlich, Partner von NUK im Alumni-Club zu werden. Wir sind überzeugt, dass von NUK unterstützte Unternehmen deutlich höhere Erfolgschancen in schwierigen Marktverhältnissen haben werden.”
Stefan Rizor LL.M.
Rechtsanwalt/Managing Partner Deutschland
Osborne Clarke
Die Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke ist durch einen hohen Grad an Spezialisierung in der Lage, für Unternehmen auf höchstem Qualitätsniveau in bestmöglichen Reaktionszeiten praktikable und verlässliche Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Osborne Clarke ist in allen Bereichen tätig, die für Unternehmen Bedeutung haben: Die Mitarbeiter beraten in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen sowie arbeits- und vertriebsrechtlichen Fragen. Des Weiteren sind sie auf den Gebieten des Steuerrechts, des Technologie- und Medienrechts, des Baurechts und Immobilienrechts tätig und vertreten ihre Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie in Schiedsverfahren.
Osborne Clarke verfügt über Büros in Großbritannien, Deutschland und den USA. Über die Osborne Clarke Allianz ist die Kanzlei in neun weiteren Ländern Europas vertreten. Internationalisierung, der Einsatz modernster Technologie und die Einbindung der Mitarbeiter sind wichtige Themen und zugleich Programm von Osborne Clarke. Daher nur konsequent: Im Jahr 2003 wurde die Wirtschaftskanzlei in einem im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten und von der Zeitschrift “Capital” unterstützten Wettbewerb zu einem der “50 besten Arbeitgeber Deutschlands” gewählt.
Weitere Informationen: www.osborneclarke.de