Die Einreichung der Ideenskizze/ des Businessplans
Unser Ziel ist es, Dir bei der Entwicklung Deines Geschäftskonzeptes zu helfen. Um Deine Arbeitsergebnisse immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, kannst Du diese bei uns zweimal im Jahr in Form einer 5-8 seitigen Ideenskizze und eines bis zu 34-Seiten starken Businessplans nach unseren Vorgaben einreichen. Unsere ehrenamtlich tätigen NUK-Experten setzen sich dann mit den von Dir getroffenen Annahmen auseinander und geben Dir schriftliches Feedback, ob sie diese teilen oder Anregungen für Dich haben.
Die Einreichung der Ideenskizze ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am NUK-Businessplan-Wettbewerb.
1. Einreichungsfristen
Innerhalb eines halben Jahres kannst Du zu den vorgeschriebenen Zeiten Deine Ideenskizze bzw. Deinen Businessplan auf nukgutachten.de zur Bewertung einreichen.
Stufe 1: Ideenskizze ca. im Januar und Juli
Stufe 2: Businessplan ca. Februar März und Ende August/ Anfang September
Das Einreichungstool ist bis zum Ende der Abgabefrist ganztägig geöffnet. Die Fristen findest Du in unserer Terminübersicht oder auf nukgutachten.de
2. Formale und inhaltliche Vorgaben
Stufe 1: Einreichung der Ideenskizze:
Die Ideenskizze fasst erste Entwicklungen Deines Geschäftsmodells zusammen. Sie sollte nicht mehr als 5-10 Seiten umfassen. Welche Fragen in der Ideenskizze beantwortet sein sollten, erfährst Du in dieser Übersicht.
Stufe 2: Einreichung Deines Businessplan
Jede Einreichung des Businessplans auf nukgutachten.de, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben entspricht, erhält schriftliches Feedback und nimmt darüber hinaus automatisch am NUK-Businessplan-Wettbewerb teil. Inhaltlich sind die Leitfragen des NUK-Handbuchs zu beachten.
3.1 Teilnahmebedingungen
Nur die auf nukgutachten.de eingereichten Ideenskizzen und Businesspläne, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben entsprechen, werden angenommen und erhalten schriftliches Feedback. Wir sind für alle Branchen offen, jede Geschäftsidee ist uns willkommen. Rheinische Teams erhalten zwei schriftliche Stellungnahmen unserer Experten.
Eine wiederholte Einreichung ist dann möglich, wenn das Konzept grundsätzlich überarbeitet wurde und maßgebliche Änderungen beinhaltet.
3.2 Ausschlusskriterien
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Ideenskizzen bereits länger bestehender Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit zwölf Monate vor Einreichungsende aufgenommen haben. Auch Geschäftsideen, die vor Einreichung der Ideenskizze von Wagniskapitalgebern finanziert wurden, können wir nicht berücksichtigen.