22. Februar 2013

Stellen Sie Ihre Geschäftsidee dem Realitätscheck: Einreichung bis 4. März 2013 möglich.

Der NUK-Businessplan-Wettbewerb 2012/ 2013 geht in die nächste heiße Phase. Bis zum 4. März 2013 können Sie Ihre Geschäftsidee zur Begutachtung bei uns einreichen. Der Lohn für Ihre Mühen: Zwei Expertengutachten, die Ihre Geschäftsidee nach Stärken und Schwächen durchleuchten und praktische Hinweise zur Optimierung des Gründungskonzepts geben. Welchen Nutzen unsere Gutachten für Sie haben, hat einer unserer langjährigen Coaches und Gutachter, Herr Lambert Schuster, in einem Blogbeitrag für Sie dargestellt.

Was müssen Sie tun, um Ihre Geschäftsidee begutachten zu lassen?
Einzureichen ist ein 9 bis 20-seitiger Grob-Businessplan Ihrer Geschäftsidee. Hinweise zum Aufbau und der inhaltlichen Anforderungen können Sie dem NUK-Handbuch entnehmen. Der Grob-Businessplan muss bis zum 4. März 2013 auf nukgutachten.de hochgeladen werden. Die einzelnen Schritte erklären wir Ihnen in unserer Anleitung zur Teilnahme am NUK-Businessplan-Wettbewerb. Ihre Ideen werden absolut vertraulich behandelt. Sowohl das NUK-Team als auch die Gutachter sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Weitere Hinweise zum Wettbewerb, zur Einreichung und der Begutachtung können Sie unseren FAQ entnehmen.

Wer kann mitmachen?
Der Wettbewerb richtet sich an alle, die von ihrer innovativen Idee überzeugt sind und ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Aus welcher Branche die Idee stammt, ist unerheblich. Prämiert werden die besten Businesspläne, die unsere Jury durch ihren hohen Innovationsgrad und ihr großes Wachstumspotenzial überzeugen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Businesspläne bereits länger bestehender Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 1. Juli 2012 aufgenommen haben, sowie Geschäftsideen, die vor Eintritt in den Wettbewerb bereits von Wagniskapitalgebern finanziert wurden. Jeder Businessplan darf nur einmal je Stufe (wettbewerbsübergreifend) bei NUK eingereicht werden. Konzepte, die schon bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden, sind bei NUK von der Prämierung ausgeschlossen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die NUK-Projektleitung.

Wir freuen uns auf Ihre Geschäftsidee!


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