13. April 2018

Wer hat Angst vor der DSGVO?

Datenschutz-Grundverordnung – so sperrig der Begriff, so wichtig ist er für (angehende) Unternehmer. Am 25. Mai tritt die Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Um für Klarheit zu sorgen, haben wir zu einem Forum eingeladen, bei dem es um Gefahren und Risiken der DSGVO ging. 

Der Countdown läuft – am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung europaweit in Kraft und betrifft quasi jedes Unternehmen. Gut 1,5 Monate vorher haben wir deshalb zum NUK-Forum „DSGVO: Gefahren und Chancen für bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle“ in den Universitätsclub nach Bonn eingeladen.

Auf dem Podium kam Victor Albrecht, NUK-Projektleiter, mit vier Experten ins Gespräch: Teresa Roters von Osborne Clarke erklärte die juristischen Zusammenhänge, Philipp Langnickel von NUK-Alumnus Code Intelligence ist nicht nur IT-Experte, sondern weiß als Gründer, worauf es ankommt, Professor Gernot Heisenberg lehrt und forscht an der TH Köln im Bereich Big Data Analytics und Jan Besold von Kompass Datenschutz ist für kleine und mittelständische Unternehmen als Datenschützer tätig und weiß, welche Fragen Unternehmer bewegen.


Was ist die DSGVO? 7 Fragen und Antworten


Roters erklärte gleich zu Beginn, was die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Gesetzeslage sind: „Die neue Verordnung gilt für alle Unternehmen, die mit ihren Produkten oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt sind. Ein Sitz im Ausland schützt also nicht.“ Außerdem sei der Begriff der „personenbezogenen Daten“ erweitert worden – auch IP-Adressen gehören nun dazu. „Die Regelung umfasst alle Daten, die auf eine natürliche Person zurückzuführen sind“, sagte die Juristin.

Sie beruhigte das Publikum aber auch: Deutschland habe nicht zufällig den Ruf des Datenschutzweltmeisters. „Das Bundesdatenschutzgesetz beinhaltet vieles schon, was jetzt europaweit verpflichtend wird – etwa die Stellung eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen ab zehn Personen. Da haben Unternehmer in Deutschland ganz klar einen Vorteil.“

Nicht verrückt machen 

Auch Langnickel riet den jungen Unternehmern, sich nicht verrückt zu machen: „Für vieles fehlen noch Präzedenzfälle. Das wird erstmal die großen Unternehmen treffen. Bis dahin wird viel Zeit vergehen und Sie haben Zeit, sich darauf einzustellen.“

Einen praktischen Tipp im Umgang mit der neuen Verordnung hatte Gernot Heisenberg für Unternehmen, die ihre Kundendaten auswerten: „In den allermeisten Fällen besteht keine Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu speichern. Also lassen Sie das auch einfach sein. Dann haben Sie 95 Prozent der möglichen Probleme bereits gelöst. Mit den restlichen Daten erfahren Sie im Regelfall immer noch alles, was Sie über Ihre Kunden wissen müssen.“

Gegen die Sorge vieler Unternehmer, dass Abmahnanwälte ihnen das Leben schwer machen könnte, hatte Besold einen Rat: „In Artikel 13 der DSGVO finden Sie sehr viele Informationen, die Sie auf Ihrer Webseite unterbringen sollten. Der Gesetzgeber sieht außerdem vor, dass diese Angaben in einfacher und verständlicher Sprache formuliert sein soll. Juristendeutsch ist hier klar nicht erwünscht, sondern Sie können es selber schreiben.“


Artikel 13 der DSGVO


Neben diesen allgemeingültigen Ratschlägen blieb bei der Veranstaltung aber auch genug Raum für individuelle Fragen – davon hatten die Unternehmer jede Menge. Es zeigte sich jedoch: Nicht für jedes Szenario gibt es eine einfache Antwort. Für diese Fälle empfahlen die Experten einstimmig, sich individuellen Rat zu holen. So wurde zusätzlich zu konkreten Hilfestellungen auch weiter Bewusstsein für das ebenso relevante wie umfangreiche Thema geschaffen.

Beim anschließenden Get-together hatten Experten, Gründer und Unternehmer nochmal Zeit, zu debattieren und sich über mögliche Strategien auzutauschen.

 

Wir danken der Stadt Bonn für das Sponsoring der Veranstaltung.


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