Zum Vorwurf: Stehlen von Geschäftsideen
Viele Existenzgründer befürchten mit der Einreichung ihrer Geschäftsidee bei einem Businessplan-Wettbewerb, dass ihre Idee „geklaut“ werden könnte. Dieser Vorwurf taucht z.B. in einem Kommentar zu einem aktuellen Beitrag auf easn.de auf. Eigentlich sind diese Ängste nicht berechtigt; in den ca. 25 Jahren seitdem ich Existenzgründer berate und betreue, habe ich keinen konkreten Fall des „Ideenklaus“ miterlebt. Auch in meinen zehn Jahren als Berater beim NUK-Businessplan-Wettbewerb nicht. Dennoch kann natürlich ein solcher Fall nie ausgeschlossen werden.
Erfindungen lassen sich durch Patente schützen, die Verwertung von geistigem Eigentum wie Musik und Bücher ist ohnehin gesetzlich geschützt. Der Schutz funktioniert, national und international, wenn – zugegebenermaßen – auch nur mit Einschränkungen. „Patentschriften verkommen in China zusehends zu Bauanleitungen für Produktpiraten – ausländische Firmen verstecken ihre Pläne deshalb lieber im Safe, statt sie rechtlich zu schützen.“
Schwieriger sieht der Schutz von Business-Ideen aus, insbesondere dann, wenn die Geschäftidee noch wenig ausgereift ist und sich deshalb nicht mit den gewerblichen Schutzrechten absichern lässt. Und wie erfolgreich die Adaption von Geschäftsideen sein kann, zeigen die Samwer-Brüder als die deutschen Vorzeige-Unternehmer mit ihren Gründungen „eBay Deutschland“ und „StudiVZ“ auf. („Deutschland – das Land der Copy & Paste Innovationen“).
Muss deshalb jeder Existenzgründer Angst haben, dass seine Idee ebenfalls „geklaut“ wird, wenn er sie zum ersten Mal anderen vorstellt, z.B. im Rahmen eines Businessplan-Wettbewerbs? Dies gilt sicherlich nicht für diejenigen, die in einer Nische als Wissenschaftler oder Angestellter tätig sind und im Rahmen ihrer Tätigkeit über einen langen Zeitraum ein Produkt oder Verfahren entwickelt haben, welches nun die Grundlage einer tragfähigen Geschäftsidee darstellen soll. Das Know-how und den zeitlichen Vorsprung werden Andere kaum einholen können und wollen. Hier ist die Gefahr des Ideenklaus eigentlich nicht gegeben.
Anders sieht es sicherlich dann aus, wenn allein das „Aussprechen“ einer Idee schon jede Menge Nachahmer aufrufen könnte diese zu adaptieren, da die Idee einfach zu begreifen und leicht zu kopieren ist. Nur begibt sich der Gründer in diese Gefahr grundsätzlich immer, spätestens dann, wenn er erstmalig auf den Markt tritt. Und dies ist völlig unanhängig davon, ob er bei einem Businessplan-Wettbewerb teilgenommen hat oder nicht. Es ist unmöglich, eine Existenzgründung zu starten, ohne mit anderen über seine Geschäftsidee gesprochen zu haben.
Und schließlich gehört zur Umsetzung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts deutlich mehr als die Idee allein. Erst der vollständige Businessplan mit einem ausgearbeiteten Marketingkonzept verspricht den Erfolg, die Idee steht nur am Anfang.
Gerade das Netzwerk eines Businessplan-Wettbewerbs bietet dem Gründer die Chance, im Rahmen der vielfältigen Weiterbildungsveranstaltungen mit Fachleuten wie Patent- oder Rechtsanwälten zu sprechen und frühzeitig Schutzmaßnahmen einzuleiten. Und mal unter uns: Die NUK-Experten, die direkt mit Gründern zusammenarbeiten, also die Coaches und Gutachter, sind allesamt Top-Leute, die sehr zufrieden mit ihren Jobs sein dürften. Motivation ihres Engagements bei NUK ist es sicher nicht, fremdes Gedankengut zu veruntreuen.
Möglicherweise wären auch diese „drei Freunde“ hier besser unterstützt worden, hätten sie bei einem Businessplan-Wettbewerb Hilfe gesucht. (Foto: ©Martin Müller/Pixelio)