Sieben Tipps für Ihre Marken- und Patentanmeldung von Sebastian Kirschner

Was sollten Sie als Gründer im Vorfeld Ihrer Gründung in Bezug auf den Schutz Ihrer Idee beachten? Sebastian Kirschner, Marken- und Patentanwalt und NUK-Referent, fasst die sieben wichtigsten Do’s & Don’ts für Sie zusammen:

1. Schützen Sie Ihre Erfindung
Produkte, Ideen, Erfindungen können grundsätzlich von jedermann nachgeahmt werden!
Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die Anmeldung von Schutzrechten Gedanken machen. Mit Patenten und Gebrauchsmustern können Sie Ihre technischen Erfindungen schützen. Marken schützen Ihre Zeichen und Logos für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Mit Geschmacksmustern lassen sich Ihre designerischen Leistungen sichern.

2. Halten Sie Ihre Erfindung bis zur Patentanmeldung geheim
Eine Voraussetzung für eine Patentanmeldung ist, dass Ihre Erfindung am Anmeldetag neu und daher noch nicht veröffentlicht worden ist. Halten Sie Ihre Erfindung bis zur Einreichung der Patentanmeldung geheim. Jede Veröffentlichung Ihrer Erfindung vor dem Einreichen der Patentanmeldung führt dazu, dass der Gegenstand Ihrer Patentanmeldung nicht neu und damit nicht mehr schutzfähig ist.

3. Recherchieren Sie vor der Anmeldung Ihrer Erfindung nach Stand der Technik
Recherchieren Sie vor der Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldung, was bereits bekannt ist. Patente und Gebrauchsmuster müssen neu und erfinderisch sein. Um die Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung einschätzen zu können, sollten Sie daher recherchieren, was an Stand der Technik bekannt ist.

4. Schützen Sie Ihre Marken und achten Sie ältere Markenrechte
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft eine Markenanmeldung nicht darauf, ob ältere ähnliche oder identische Marken oder sonstige ältere Zeichenrechte bestehen. Es ist daher unerlässlich, eine Recherche nach älteren Markenrechten durchführen zu lassen, um somit spätere rechtliche Auseinandersetzungen oder Widersprüche gegen Ihre Marke mit bzw. durch andere Markeninhaber zu vermeiden. Dies spart viel Zeit, Ärger und Geld.

5. Wählen Sie nicht beschreibende Zeichen als Marken
Ein Wortzeichen ist nicht schutzfähig, wenn es in einer seiner möglichen Bedeutung ein Merkmal der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben kann. Zum Beispiel ist das Wort „Doublemint“ geeignet, Kaugummis mit einem Geschmack aus zwei Sorten Minze oder einem doppelten Minzgeschmack zu beschreiben. Das Wort „Doublemint“ ist daher kein schutzfähiges Zeichen für Kaugummis.
Es ist daher wichtig, einen nicht beschreibenden Begriff oder ein Fantasiewort als Zeichen zu wählen. Sie können hier Ihrer Kreativität freien Lauf lassen.

6. Wählen Sie einprägsame Marken
Bei der Wahl des Zeichens ist ferner wichtig, dass das Zeichen klanglich verständlich ist und eine eindeutige Schreibweise hat.
Ein kleiner Tipp: Vergessen Sie heutzutage nicht, auf die Internettauglichkeit des Zeichens zu achten. Eine einfache Recherchierbarkeit sollte hier im Vordergrund stehen. Wenn das ausgewählte Zeichen bereits in einem anderen Zusammenhang verwendet wird, so kann es sein, dass eine Internetrecherche zunächst nicht die gewünschten markenmäßig geschützten Produkte, sondern einen anderen Bereich liefert. Ferner ist es hilfreich, die Wirkung des Zeichens auch in ausländischen Verkehrskreisen zu testen, falls eine zukünftige Unternehmensexpansion ins Ausland möglich erscheint.

7. Lassen Sie sich von einem Patentanwalt beraten
Zu guter Letzt empfehle ich Ihnen, bei der Recherche sowie der Anmeldung von Marken, Patenten oder Gebrauchsmustern einen Patentanwalt zur Rate zu ziehen. Sie können damit vermeiden, dass Ihre Anmeldung aufgrund von Verfahrensfehlern scheitert.


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